Rechtsprechung
FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung einer Entschädigungszahlung im Finanzrechtsweg als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergleich über Verzicht auf insolvenzrechtliche Anfechtung einer Lieferung als sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG; Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Umsatzsteuerpflicht eines Entgelts aus einem Vergleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vergleich über Verzicht auf insolvenzrechtliche Anfechtung einer Lieferung als sonstige Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 UStG - Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Umsatzsteuerpflicht eines Entgelts aus einem Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07
- BFH, 30.03.2011 - XI R 5/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1410
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem …
Auszug aus FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07
Daher ist auch die Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens der Umsatzsteuerbarkeit und -steuerpflicht eines Vorgangs möglich (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. Juli 1997 - V R 94/96, BStBl II 1997, 707). - BFH, 18.01.2005 - V R 17/02
Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert
Auszug aus FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07
Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in gegenseitigen Verträgen verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsverbrauch grundsätzlich vor; das versprochene Tun, Dulden oder Unterlassen ist der Vorteil, den der Leistungsempfänger erhält (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Januar 2005 - V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394). - BFH, 06.05.2004 - V R 40/02
Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind; sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustands bestehen, das kann auch ein Verzicht auf eine Rechtsposition gegen Entgelt sein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2004 - V R 40/04, BStBl II 2004, 854). - BFH, 30.01.1997 - V R 133/93
Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht …
Auszug aus FG Sachsen, 03.04.2008 - 2 K 656/07
Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 1997 - V R 133/93, BStBl II 1997, 335).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 5/09
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei unzweifelhafter Steuerrechtslage
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1410 veröffentlicht.das Urteil des Sächsischen FG vom 3. April 2008 2 K 656/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.